Stand: 04/2025
Gültig für Arbeiten an Smartphones, Tablets, Computern, Laptops, Kfz-Steuergeräten, Autoschlüsseln und bei Kostenvoranschlägen.
Im Auftrag oder der Auftragsbestätigung sind die auszuführenden Leistungen sowie der voraussichtliche Reparaturpreis zu benennen.
Der Auftraggeber erhält eine Kopie des Auftrags.
Der Auftrag berechtigt Moesrepair, erforderliche Reparatur- und Anpassungsarbeiten nach Rücksprache durchzuführen und zu berechnen.
Eine Übertragung der Rechte aus dem Auftrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von Moesrepair.
Auf Wunsch wird eine Preiserwartung im Auftrag dokumentiert.
Für verbindliche Preisangaben ist ein schriftlicher Kostenvoranschlag notwendig. Dieser ist eine Woche ab Abgabe gültig. Kosten für dessen Erstellung werden bei Auftragserteilung ggf. verrechnet.
Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Wird das Gerät aufgrund von Wasserschäden, abgebrochenen Bauteilen oder anderen Defekten nicht gestartet, wird es als technisch defekt angenommen. Sichtbare Schäden nach Reparatur werden in diesem Fall nicht Moesrepair angelastet.
Bei verbindlich zugesagten Reparaturterminen (außer Kfz-Steuergeräte und Autoschlüssel) kann bei Verzug ein Ersatzgerät angeboten werden – ein weitergehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
Treten während der Reparatur zusätzliche Mängel auf, wird ein angepasster Kostenvoranschlag erstellt.
Wird dieser abgelehnt, erfolgt die Reparatur ggf. ohne Funktionsgarantie.
Bei höherer Gewalt oder unverschuldeter Betriebsstörung haftet Moesrepair nicht für Lieferverzug. Eine Ersatzstellung ist ausgeschlossen.
Die Abnahme erfolgt bei Moesrepair vor Ort oder beim Kunden.
Der Auftraggeber muss das Gerät innerhalb 7 Tage ab Rechnung oder Fertigstellungsmitteilung abholen (2 Tage bei Tagereparaturen).
Bei Verzug können Lagergebühren berechnet werden. Risiko und Kosten der Lagerung trägt der Auftraggeber.
Rechnungen enthalten feste Reparaturpreise oder detaillierte Einzelposten (z. B. bei Express- oder Sonderleistungen). Versandkosten trägt der Kunde.
Bei Kostenvoranschlag genügt die Bezugnahme darauf; zusätzliche Arbeiten werden separat aufgeführt.
Inzahlungnahmen werden separat in der Gutschrift ausgewiesen.
Die Umsatzsteuer wird stets separat ausgewiesen.
Rechnungskorrekturen sind nur am Tag der Abholung möglich.
Zahlung:
Fällig bei Abholung oder spätestens 7 Tage nach Fertigstellungsmitteilung.
Aufrechnung/Zurückbehaltung nur bei unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen.
Moesrepair kann eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
Moesrepair behält sich ein vertragliches Pfandrecht an den bearbeiteten Geräten vor, auch für frühere Reparaturen oder offene Forderungen, soweit sie im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen.
Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme.
Bei Geschäftskunden: Sachmängelansprüche ebenfalls 12 Monate ab Lieferung. Für Verbraucher gelten gesetzliche Fristen.
Ausnahmen: Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Moesrepair nur für typische, vorhersehbare Schäden bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung bleibt bestehen bei arglistigem Verschweigen, Produkthaftung, Garantie oder Beschaffungsrisiko.
Bei Nachbesserung:
Mängel sind schriftlich anzuzeigen.
Für Wasserdichtigkeit & Co. nach Reparatur kann keine Garantie übernommen werden.
Ersatzteile werden Eigentum von Moesrepair.
Bauartbedingte Schönheitsmängel nach Reparatur sind kein Reklamationsgrund.
Haftung für nicht hinterlegte Wertsachen ist ausgeschlossen.
Für sonstige Ansprüche gilt die gesetzliche Verjährung.
Schadensersatzansprüche richten sich nach Abschnitt VII, Ziffer 4 & 5.
Eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Moesrepair.
Gerichtsstand ist der Sitz von Moesrepair. Gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen Wohnsitz in Deutschland hat.
Hinweis gemäß § 36 VSBG: Moesrepair nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Eine Regelung mit wirtschaftlich gleichem Ziel tritt an deren Stelle